Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich, sie gilt für das gesamte Kalenderjahr. Im Allgemeinen wird die Mitgliedschaft bei einer Ortgruppe beantragt. Die Schriftführerin der Ortgruppe leitet dann diese Beitrittserklärung an den Gesamtverein in Stuttgart weiter und erhält dann von dort auch die Mitgliedskarte.
Die Jahresbeiträge der Ortsgruppe Rot an der Rot können sie der Übersicht „Jahresbeiträge“ entnehmen.
Jedes Mitglied erhält eine jährliche Jahresgabe in Form einer topografischen Wanderkarte vom Gesamtverein.
Jahresbeiträge der Ortsgruppe Rot an der Rot ab 01 Januar 2025
- Vollmitglieder 38,00 €
- Familienmitglieder 52,00 €
Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein schließt folgende Leistungen mit ein:
- kostenlose Zustellung der regelmäßig erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“
- jährlich als Vereinsgabe eine Wanderkarte im Maßstab 1:25.000,
- einmal pro Jahr eine verbilligte Übernachtung in einem der Wanderheime des Schwäbischen Albvereins
- verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden
- verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der der Schwäbische Albverein herausgibt. Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart
- Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine
Der Beitrag wird am Anfang eines jeden Kalenderjahres eingezogen, bzw. muss an das Ortsgruppenkonto überwiesen werden. Danach erhalten alle Mitglieder die Jahresgabe und den Mitgliedsausweis für das entsprechende Jahr.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis spätestens zum 30. September eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder Kassier erfolgen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Kassier der Ortsgruppe.